Steppencross

01.03.2025 // Wukuhlen // Biesenthal bei Berlin

Knackige Kurse, Festivalgefühle, verschiedene Disziplinen: Zum Ende der Wintersaison am 01. März feiert der Steppencross seine zweite Ausgabe! Wir laden euch ein in den Norden Berlins, zum ersten Cyclocross und Mountainbikerennen der Region. In den Biesenthaler Wukuhlen warten einige steile Anstiege, technische Abfahrten und andere Herausforderungen auf euch. Dazu gibt es ein Kindercrossrennen und ein Funrace, dass offen für alle vom Tandem bis zum Gravelbike ist. Und natürlich gibt’s leckeres Essen, Getränke und gute Musik.

Formate

All-Gender Rennen (cis-Männer und alle die möchten)

FLINTA*-Rennen (alle Personen die sich als Frauen, Lesben, Inter-, Nonbinary-, trans-, a-gender verstehen)

Cyclocross

Die profilierteste Strecke die Berlin/Brandenburg bietet. 2,6 km mit knackigen kurzen Anstiegen und schnellen Abfahrten zwischen Festivalgelände und Autocrossstrecke. Zugelassen sind alle Räder ohne Federung und mit Dropbar-Lenkern wie Cyclocross- und Gravelbikes.

> FLINTA*-Rennen (45 min)
> All-Gender-Rennen (1 h)
> Jugendrennen U16-U19 (All Gender)

Mountainbike Cross Country

Wurzeltrails, Steinfelder, Flowtrails – die MTB-Strecke hat alles. Gefahren wird 1 Stunde plus 1 Runde. Zugelassen sind alle Mountainbikes

> FLINTA*-Rennen
> All-Gender-Rennen

Kinderrennen

Egal welches Rad, egal ob ihr sowas schonmal gemacht habt – Hauptsache ihr habt Spaß! Drei Kinderrennen wird es geben mit jeweils unterschiedlichen Strecken.

Die Anmeldung für alle Kinderrennen ist nur vor Ort am 01.03. möglich.

> Laufradrennen
> U4 – U6 Kindercross
> U7 – U10 Kindercross
> U11 – U15 Kindercross

Funrace für alle Räder

Der schnellste Kurs mit den flowigsten Abfahrten ist für alle da: Ob Tandem oder Klapprad, alle können dabei sein. Gefahren wird 30 min.

> 1 Rennen – All Gender

Vorläufiger Zeitplan

*Änderungen sind noch möglich*

10:00MTB All Gender
11:30Laufradrennen
11:45Kinderrennen U4-U6
11:55Kinderrennen U7-U10
12:10Kinderrennen U11-U15
12:40Jugendrennen U16-U19
13:30Cyclocross All Gender
14:45MTB FLINTA*
15:00Cyclocross FLINTA*
16:30Funrace
Ab 17 UhrGetränke & Musik

30 min vor jedem Rennen habt ihr die Möglichkeit die Strecke zu testen.

Anmeldung

Der Steppencross ist offen für alle, ihr braucht keine Lizenz oder ähnliches. Unser Ziel ist, dass beim Stepopencoss alle einen Startplatz bekommen. Es wird keine Auslosung geben, wenn du dich anmeldest ist für dich ein Startplatz reserviert. Für Kinder und Jugendliche ist der Start kostenlos, für alle Erwachsenen nehmen wir einen Unkostenbeitrag zwischen 15 und 30 €, mit dem ihr eure Anmeldung bestätigt.

Weil der Radsport immer noch stark männlich dominiert ist wollen wir für Frauen und TIN* (trans, inter und nichtbinäre Personen) die Teilnahme erleichtern. Deshalb werden wir vorher einen extra FLINTA*-Trainingstag machen und wir werden für die Rennzeiten eine Kinderbetreuung anbieten. Falls ihr weitere Wünsche oder Vorschläge habt, kommt gerne auf uns zu.

Die Strecken

Dank der Wokule und dem Autocrossverein Klosterfelde haben wir ein riesiges Gelände zur Verfügung, das einiges an Herausforderungen bietet. Gelegen zwischen kleinem und großem Wukensee warten einige Höhenmeter (verteilt auf vier längere Anstiege), weicher Untergrund und technische Passagen auf euch. Wir sind seit Herbst dabei in stundenlanger Arbeit eine Strecke zu bauen, die uns allen viel Spaß bereiten aber auch herausfordern wird.

Einen großen Teil der Strecke fahren alle Kategorien. Speziell für die Mountainbikes haben wir noch ein paar Abfahrten und Steinfelder ergänzt. Die Kinderrennen sind je nach Altersklasse angepasst und bieten unterschiedliche Schwierigkeitsstufen. 

Aktuelle Bilder von der Strecke findet ihr auf unserem Instagram Account.

Anreise

Biesenthaler Wukuhlen
Uhlandstraße 36
16359 Biesenthal

Anreise mit ÖPNV:
RB24 nach Biesenthal (6 km)
RE3 und S2 nach Bernau (15 km)
Bus896 aus Bernau bis Biesenthal Wendestelle (1,5 km)

Teilnahmebedingungen

Reglement

1. Beim Steppencross gilt Helmpflicht.
2. Behandelt alle anderen Starter*innen mit Respekt.
3. Beim Cyclocross sind alle Räder zugelassen ohne Federung und mit max. 50 mm Reifenbreite. Beim MTB Cross Country sind alle Räder mit mind. 50 mm Reifenbreite zugelassen. Bei den Kinder und Jugendrennen sind alle Räder zugelassen.

Teilnahmebedingungen

Mit der Teilnahme am Steppencross erkennen die Teilnehmer*innen diese AGB/Teilnahmebedingungen an. Alle Teilnehmenden sind verpflichtet, sich mit dem Inhalt dieser AGB/Teilnahmebedingungen vertraut zu machen und ihren Inhalt zu befolgen.

Mit Anmeldung und Zahlung der Unkostenpauschale ist die Anmeldung verbindlich. Eine Rückerstattung der Unkostenpauschale erfolgt nur bei verbindlicher schriftlicher Abmeldung 30 Tage vor dem Beginn des Rennen.

Die Teilnehmer*innen verpflichten sich, die Sporttauglichkeit zur Teilnahme an der Veranstaltung selbst zu prüfen. Im Zweifelsfalle ist ein Arzt zu Rate zu ziehen.

Haftung

Mit dem Abschluss einer verbindlichen Online-Anmeldung, d. h. dem zusenden der persönlichen Daten, bestätigen die Teilnehmer*innen, dass sie die Teilnahmebedingungen/AGB zur Kenntnis genommen und ausdrücklich akzeptiert haben.

Die Teilnahme am Steppencross erfolgt auf eigenes Risiko. Die Teilnehmer*innen wissen und sind sich voll der Gefahren bewusst, welche mit der Ausübung von Radsportarten verbunden sind. Die Teilnehmer*innen erkennen an, dass mit dem Anstreben besonderer sportlicher Leistungen ein Risiko verbunden ist. Die Teilnehmer*innen
akzeptieren für sich, dass mit der Ausübung deren Leben und die körperliche Sicherheit gefährdet sein können. Das beinhaltet Gefahren für jede*n im Bereich des Rennens, insbesondere natürlichen und künstlichen Hindernissen.

Das Befahren und Betreten der Strecke sowie des Veranstaltungsgeländes erfolgt unter Ausschluss jeglicher Haftung:

1. des RSV Steppenwolf Berlin 2023 sowie dessen Angestellten, Mitarbeiter*innen und/oder Mitglieder sowie freiwilliger Helfer*innen
2. aller anderen Personen /Institutionen, die mit der Organisation des Rennens in Verbindung stehen
3. der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen aller hier unter 1 bis 2 genannten Personen und Institutionen.

Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen und nicht für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.